Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Allgemeine Verkaufsbedingungen der
Infowhyse GmbH

Pfingstweide 24
61169 Friedberg, Germany

1. Allgemeine Bestimmungen / Vertragsabschluss

1.1 Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt). Ergänzend gelten ggf. die Lizenzbedingungen der Hersteller der von uns eingebauten oder installierten Produkte, die den Vertragsprodukten beigefügt sind und als ergänzende Bedingungen bezeichnet werden. Vertragsgegenstand ist das auf dem Lieferschein abgebildete Gerät. Spätestens mit der Lieferung der Geräte gelten die nachfolgenden Bedingungen als angenommen.

1.2 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen, Änderungen oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform oder einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

1.3 Unsere Angaben und Angebote zu den von uns erbrachten Leistungen und Produktbeschreibungen sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusage erteilt wird. Im Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Leistungen und Produkte behalten wir uns Konstruktions- und Designänderungen vor, die von den Angaben in unseren Prospekten und elektronischen Produktbeschreibungen abweichen können, sofern der Wert der angebotenen Leistungen dadurch nicht beeinträchtigt wird. Insoweit ist die Infowhyse GmbH auch berechtigt, Änderungen vorzunehmen, die dem Kunden unter normalen Umständen zugemutet werden können, sofern sie eine bestmögliche Ausführung der Bestellung gewährleisten.

1.4 Kauf- und/oder Mietverträge werden erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Elektronisch übermittelte Auftragsbestätigungen sind auch ohne Unterschrift rechtsverbindlich.

1.5 Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus einem Kauf- und/oder Mietvertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Infowhyse GmbH.

1.6 Gerichtsstand für beide Parteien ist Friedberg, Deutschland.

1.7 Sollten einzelne Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin gültig.

1.8 Für alle Rechtsgeschäfte und sonstigen Rechtsbeziehungen mit der Infowhyse GmbH gilt stets das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CSIG) ist ausgeschlossen.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Es gelten die am Tag der Auftragsbestätigung angebotenen Preise für die Waren und Dienstleistungen.

2.2 Die Preise können sich aufgrund von Änderungen bei Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, Devisenkontrollbestimmungen usw. ändern.

2.3 Unsere Preise schließen die Verpackungs- und Versandkosten sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht ein, es sei denn, es wurde schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen.

2.4 Der Kaufpreis ist sofort nach Rechnungsstellung rein netto zahlbar. Der Mietpreis ist nach sieben (7) Tagen ohne Abzug zahlbar. Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Die Infowhyse GmbH ist berechtigt, neue oder reparierte Ware gegen Vorkasse oder Nachnahme zu versenden. Wird das Fälligkeitsdatum unserer Rechnungen um mehr als fünf (5) Tage überschritten, berechnen wir ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 5% (fünf Prozent) über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Der Mieter/Besteller ist zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Befindet sich der Kunde in Verzug, sind wir berechtigt, sämtliche Leistungen an den Kunden, auch solche aus anderen Vertragsverhältnissen, zu verweigern. Wir haften nicht für Schäden, die aus einer solchen Nichterfüllung entstehen.

3. Lizenzen

3.1 Jegliche Software, die für den Betrieb des Geräts verwendet wird, darf nur gemäß den separat zur Verfügung gestellten Bedingungen des Lizenzgebers verwendet werden. Der Mieter/Käufer stellt den Vermieter/Verkäufer von allen Schadensersatzansprüchen frei, die von den Lizenzgebern für eine Nutzung der Software geltend gemacht werden, die nicht mit deren Bedingungen übereinstimmt.

3.2 Die Software ist durch geistige Eigentumsrechte geschützt. Dem Kunden wird nur das Recht eingeräumt, die gelieferte Software zum Betrieb der Zentraleinheit zu nutzen. Der Kunde ist berechtigt, die Software für den vorgesehenen Zweck und Umfang zu nutzen, wozu die Installation, das Laden und die normale Nutzung des Programms gehören. Darüber hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, die gelieferte Software zu kopieren oder zu bearbeiten.
Eventuell zur Verfügung gestellte Programmdokumentationen und sonstiges Material sind durch geistige Eigentumsrechte geschützt. Eine Vervielfältigung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Infowhyse GmbH nicht gestattet.
Die Weitergabe der Software an Dritte ist dem Kunden ohne schriftliche Zustimmung der Infowhyse GmbH nicht gestattet.


4. Verwendung von Kundendaten

Die Infowhyse GmbH agiert in Bezug auf die personenbezogenen Daten der Kunden als Unterauftragnehmer und der Kunde als Verantwortlicher für die Verarbeitung. Die Begriffe „Unterauftragnehmer“ und „Auftragsverarbeiter“ sind in der DSGVO definiert. Infowhyse muss die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen ergreifen, um eine unbefugte oder unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten zu verhindern, und muss die sonstigen anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz einhalten.
Soweit der Auftraggeber der Verantwortliche für die Verarbeitung und Infowhyse der Unterauftragnehmer ist, ermächtigt der Auftraggeber Infowhyse im Rahmen dieser Bedingungen, die vom Auftraggeber erhaltenen personenbezogenen Daten zu verarbeiten, um seine Verpflichtungen aus den Leistungsbedingungen zu erfüllen. Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt nur unter Aufsicht des Auftraggebers.
Der Klient erteilt Infowhyse die generelle Erlaubnis, Dritte für die Erbringung des Dienstes einzusetzen. Wenn der Unterauftragsverarbeiter in einem Drittland ansässig ist und es keine praktikablen und angemessenen Schutzmaßnahmen gibt, weist der Verantwortliche für die Verarbeitung den Unterauftragsverarbeiter an, im Namen des Verantwortlichen für die Verarbeitung die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission mit dem Unterauftragsverarbeiter gemäß diesen Anweisungen zu unterzeichnen.

5. Ausfuhrgenehmigung

Eine eventuell erforderliche Genehmigung für die Ausfuhr der gelieferten Waren und Software durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Eschborn, Deutschland, ist vom Kunden in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Verweigerung einer Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

6. Mietbedingungen und Konditionen

6.1 Dauer der Anmietung
Die Mietdauer wird in Tagen oder Wochen berechnet. Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag. Angefangene Tage gelten als volle Miettage. Die Mietzeit beginnt mit dem Eintreffen des Gerätes am Einsatzort bzw. mit der Übergabe an den Mieter (im Folgenden „Mieter“ genannt). Sie endet mit der Rückgabe des Geräts an den Vermieter.

6.2 Versand der Ausrüstung und Gefahrenübergang
Der Versand der Geräte erfolgt ausschließlich auf Risiko des Mieters. Es wird die billigste Transportart gewählt, sofern der Mieter nicht ausdrücklich eine bestimmte Transportart vorschreibt. Auf Wunsch und auf Kosten des Mieters kann eine Transportversicherung abgeschlossen werden. Der Gefahrenübergang erfolgt bei Abholung oder Anlieferung (Lieferschein) der Geräte und endet mit deren Rückgabe oder Abholung.

6.3 Versicherung für die Ausrüstung
Um die Ausrüstung gegen Beschädigung und Verlust zu schützen, sollte der Mieter eine Versicherung abschließen.

6.4 Nutzung der gemieteten Ausrüstung durch den Mieter
Der Vermieter bleibt Eigentümer des gemieteten Materials. Der Mieter ist verpflichtet, das Gerät sorgfältig zu verwenden und die Empfehlungen des Vermieters für Wartung, Pflege und Gebrauch zu befolgen. Er hat den Vermieter zu informieren, wenn er beabsichtigt, das Gerät weiterzuvermieten. Der Einsatz der Geräte ist nur an den vereinbarten Standorten gestattet. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter jederzeit die Überprüfung des Geräts zu gestatten.

6.5 Garantie
Der Vermieter haftet dafür, dass die Geräte am Tag des Gefahrübergangs voll funktionsfähig sind. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Weist das Mietgerät bei Gefahrübergang einen Mangel auf, der den vertragsgemäßen Gebrauch verhindert oder in einem Umfang beeinträchtigt, der einer Verhinderung gleichkommt, so kann der Vermieter nach seiner Wahl den Mangel beseitigen, das mangelhafte Gerät ersetzen oder vom Vertrag zurücktreten. Für die Zeit, in der das Gerät nicht voll funktionsfähig ist, wird der Mietpreis entsprechend gemindert.
Der Vermieter haftet für Schäden, die der Mieter durch den Gebrauch des Mietgegenstandes verursacht, nur, wenn der Schaden auf einem Mangel beruht, der am Tag des Gefahrübergangs vorlag. Die Haftung umfasst die Kosten der Instandsetzung bis zur Höhe des vom Vermieter geforderten Mietpreises, auf den ein eventuell entstehender Schadensersatzanspruch anzurechnen ist. Weitergehende Ansprüche des Mieters, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen.

6.6 Haftung des Mieters
Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für alle Schäden, die sich aus der zweckentfremdeten Nutzung des Mietgegenstandes ergeben. Alle Schäden wie zufällige Schäden oder zufällige Verluste gehen zu Lasten des Mieters. Im Falle eines Totalschadens oder eines Verlusts der Ausrüstung hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert der gemieteten Ausrüstung zu zahlen. Der Mieter trägt alle Schäden, unabhängig davon, ob er sie zu vertreten hat oder nicht.

6.7 Rücktritt des Mieters
Tritt der Mieter nach Erteilung der Auftragsbestätigung vom Vertrag zurück, werden 30% (dreißig Prozent) des Auftragswertes als Rücktrittskosten berechnet. In diesem Fall ist der Grund des Rücktritts ohne Bedeutung. Tritt er weniger als vier (4) Wochen vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, werden 50% (fünfzig Prozent) des Mietpreises fällig. Tritt er weniger als 2 (zwei) Wochen vorher zurück, werden 75% (fünfundsiebzig Prozent) und weniger als eine Woche vorher 100% (hundert Prozent) fällig. Darüber hinaus sind die Kosten für die von Dritten erbrachten Leistungen zu erstatten.

6.8 Rechte von Dritten
Der Mieter hat alle Geräte frei von Belastungen, Ansprüchen und Pfandrechten Dritter zu halten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen und alle erforderlichen Unterlagen zu übergeben, sobald während der Mietzeit ein Gerät gepfändet oder von Dritten in Anspruch genommen wird. Der Mieter hat alle Kosten zu tragen und die Zahlungen zu leisten, die zur Beseitigung solcher Eingriffe Dritter erforderlich sind.

6.9 Lieferungen
Der Beginn der Mietzeit wird unter dem Vorbehalt vereinbart, dass die Geräte rechtzeitig geliefert werden können. Verzögert sich der Mietbeginn aus Gründen, die der Vermieter zu vertreten hat, und weist der Mieter nach, dass eine Verschiebung des Mietbeginns für ihn nicht von Vorteil ist, kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten. Das Recht auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches des Vermieters liegen, unabhängig davon, ob sie den Vermieter oder einen seiner Lieferanten betreffen, insbesondere Streiks, Aussperrungen, Unfallschäden, Betriebsstörungen usw., berechtigen den Vermieter, vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Mietbeginn um die Dauer des jeweiligen Ereignisses hinauszuschieben, ohne dass dem Mieter ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht.

6.10 Rückgabe der gemieteten Ausrüstung
Nach Ablauf der Mietzeit hat der Mieter die gemieteten Geräte unverzüglich und auf seine Gefahr und Kosten an den Vermieter zurückzugeben.

6.11 Verspätete Rückgabe der gemieteten Ausrüstung
Bei verspäteter Rückgabe des Mietgegenstandes hat der Mieter dem Vermieter den Schaden zu ersetzen, mindestens aber werden ihm die zusätzlichen Mietkosten anteilig in Rechnung gestellt. Wird das Mietmaterial nicht in einwandfreiem Zustand zurückgegeben, so hat der Mieter dem Vermieter den vollen Mietpreis für die Zeit der Reparatur des Materials zu zahlen.

7. Verkaufsbedingungen

7.1 Allgemeine Bestimmungen
Nimmt der Kunde die gelieferte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, entweder auf der Abnahme der Ware oder auf der Zahlung von 10 % (zehn Prozent) des Kaufpreises als Pauschale für den entstandenen Schaden und die entstandenen Kosten zu bestehen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens behalten wir uns vor, wenn wir diesen ausreichend nachweisen. Der pauschalierte Schadensersatz mindert sich in dem Umfang, in dem der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.

7.2 Lieferfrist
Verbindliche Lieferzeiten sind schriftlich zu vereinbaren. Die vereinbarte Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Ausstellung der Auftragsbestätigung. Sie gilt als eingehalten, wenn die betreffende Ware vor ihrem Ablauf versandt worden ist oder wenn dem Kunden mitgeteilt worden ist, dass die Ware zur Abholung bereitsteht, sofern eine Abholung zwischen den Parteien vereinbart worden ist.

Die Lieferzeit verlängert sich gegebenenfalls um den Zeitraum, den der Käufer benötigt, um uns die für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Informationen und Unterlagen zu übermitteln.
Alle vereinbarten Lieferzeiten stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch unsere Zulieferer.

Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn Maßnahmen aufgrund von Betriebsstörungen, insbesondere Streiks und Aussperrungen sowie von uns nicht zu vertretenden Umständen, insbesondere aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften (z.B. Ein- und Ausfuhrbeschränkungen) getroffen werden müssen oder wenn sich Lieferungen aufgrund höherer Gewalt verzögern. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Kunden baldmöglichst mitteilen. Von uns nicht zu vertretende Lieferverzögerungen berechtigen uns, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten und die bis dahin erbrachten Leistungen zu berechnen. Außerdem verlängert sich in diesem Fall die Lieferfrist für die noch ausstehenden Waren um zwei (2) Monate, beginnend mit dem Tag, an dem das Hindernis für eine rechtzeitige Lieferung beseitigt ist.

Eine Haftung der Infowhyse GmbH für einen Lieferverzug oder einen daraus resultierenden Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen.

Geraten wir mit einer Lieferung in Verzug, so kann Schadensersatz nur verlangt werden, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

7.3 Lieferung, Transport, Gefahrenübergang
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Jede Teillieferung gilt hinsichtlich der Zahlungsverpflichtungen, des Gefahrübergangs und der Gewährleistung als selbständige Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, einzelne Teillieferungen abzulehnen.

Wir sind berechtigt, die Art und den Weg der Beförderung sowie den zu beauftragenden Spediteur nach eigenem Ermessen zu bestimmen, es sei denn, der Käufer erteilt ausdrückliche schriftliche Weisungen.

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung unseren Betrieb verlässt. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt. Auf schriftliches Verlangen schließen wir auf Kosten des Kunden eine Versicherung für die Ware ab. Bei Abholung der Ware durch den Kunden geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware an den Kunden übergeben wird.

Werden Waren und sonstige Teile an die Infowhyse GmbH versandt oder persönlich übergeben, so trägt der jeweilige Absender das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware auf dem Gelände der Infowhyse GmbH sowie sämtliche Transportkosten. Bei persönlich angelieferten Waren verbleibt das Transportrisiko bis zur Übergabe der Ware beim Kunden.

7.4 Umtausch von Waren und/oder Rücknahme von Waren
Für den Austausch von Waren, die nicht auf Gewährleistungsansprüchen beruhen, wird in der Regel eine Bearbeitungsgebühr von 10% (zehn Prozent) des Warenwertes erhoben. Es obliegt uns und dem Kunden nachzuweisen, dass die entstehenden Kosten höher oder niedriger sind. Wurde die Originalverpackung geöffnet oder beschädigt, kann die Software nicht ersetzt oder zurückgenommen werden. Mit dem Öffnen der Originalverpackung erkennt der Kunde unsere Urheberrechts- und Gewährleistungsbestimmungen bzw. ggf. die Gewährleistungsbestimmungen unserer Unterauftragnehmer an. Alle von der Infowhyse GmbH und ihren Subunternehmern verwendeten Verpackungen gelten als Originalverpackungen.

7.5 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich Nebenforderungen (z.B. Devisenkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern. Die Rücknahme bzw. Pfändung der Vorbehaltsware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten die Forderungen um 20 %, so wird die Infowhyse GmbH auf Verlangen des Kunden einen Teil der Sicherheiten freigeben. Der Kunde hat darzulegen und zu beweisen, dass die Sicherheiten die Forderungen um 20% übersteigen.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, solche Maßnahmen nach Möglichkeit zu verhindern und auf das Eigentum der Infowhyse GmbH hinzuweisen.

Der Kunde ist berechtigt, die Waren und Software im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Dies gilt nicht, wenn sich der Kunde mit Zahlungen an die Infowhyse GmbH in Verzug befindet.

Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung/Schadenersatz) entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer oder Dritte tritt der Kunde hiermit in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns ab.

Infowhyse GmbH authorises the customer on a revocable basis to collect on his behalf the receivables that have been assigned to Infowhyse GmbH.

7.6 Garantie/Haftungsausschluss
Wir leisten Gewähr dafür, dass die Liefergegenstände bzw. Software nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von uns gelieferten Produkte 12 (zwölf) Monate.

Wir übernehmen keine Gewähr für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstehen. In keinem Fall haften wir für Folgen, die sich aus der Verarbeitung von Daten ergeben, die mit von uns gelieferten Programmen erstellt wurden.

Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten oder Software ohne ausdrückliche Zustimmung der Infowhyse GmbH oder durch nicht von uns autorisierte Personen vornehmen lässt.

Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch zwei (2) Wochen nach Erhalt der Ware und Software schriftlich mitzuteilen; andernfalls sind jegliche Mängelansprüche ausgeschlossen.

Liegt ein von uns zu vertretender Mangel der Ware oder Software vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Der Kunde ist verpflichtet, auf eigene Kosten eine Datensicherung durchzuführen, bevor er die Ware oder Software zur Reparatur oder Überprüfung übergibt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware und Software mit einer detaillierten Fehlerbeschreibung und ggf. unter Angabe der Modell- und Seriennummer und unter Beifügung einer Kopie des Lieferscheins an die Infowhyse GmbH zu senden oder persönlich abzugeben. Ohne diese Mitwirkung des Kunden kann sich die Beseitigung des Mangels, die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung des Kaufpreises verzögern. Ergibt die Überprüfung, dass die Ware oder Software frei von Mängeln ist, ist der Kunde verpflichtet, uns die Aufwendungen zu erstatten, die gesondert in Rechnung gestellt werden. Die Infowhyse GmbH ist berechtigt, den Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Dem Kunden obliegt der Nachweis eines geringeren Aufwands.
Schadensersatzansprüche, auch wenn die Nachbesserung oder Nachlieferung fehlgeschlagen ist, können in jedem Fall nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn wir vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder wenn es an zugesicherten Eigenschaften fehlte. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter und Organe.

Soweit nicht anders vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

7.7 Rücknahme und Entschädigung für nicht ausgeführte Bestellungen
Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung eines Insolvenz- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte, die auf eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden schließen lassen, bekannt werden. In einem solchen Fall werden alle unbezahlten Rechnungen sofort fällig und wir haben das Recht, weitere Leistungen von einer Vorauszahlung, einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft oder einer anderen Sicherheit abhängig zu machen.

Treten wir aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, vom Vertrag zurück oder wird die vereinbarte Leistung nicht erbracht, so hat der Kunde uns als Ersatz für Aufwendungen und entgangenen Gewinn pauschal 10% (zehn Prozent) des vereinbarten Preises zu zahlen. Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzes bei entsprechendem Nachweis durch uns bleibt vorbehalten. Der pauschalierte Schadensersatz mindert sich in dem Umfang, in dem der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.

Ab dem 16. Januar 2021